THG-Quote beantragen: Ablauf in 5 Schritten
Die THG-Quote ist gesetzlich geregelt, der Ablauf für dich aber einfach: Zulassungsbescheinigung hochladen, Anbieter wählen, Geld erhalten. Wir erklären die Rechtsgrundlage, die fünf Schritte und die Fehler, die am häufigsten zu Ablehnungen führen.
Inhalt
Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die THG-Quote gibt es, weil Mineralölunternehmen ihre Treibhausgasemissionen gesetzlich senken müssen (§ 37a BImSchG). Sie dürfen dafür Strommengen aus Elektrofahrzeugen anrechnen lassen.
- Berechtigt ist, wer als Halter eines rein batterieelektrischen, zulassungspflichtigen Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht.
- Du brauchst nur die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I und deine Kontodaten. Den Rest erledigt der Anbieter.
- Das Umweltbundesamt zahlt nichts aus. Die Prämie zahlt der Anbieter, der die Quote verkauft.
Wie die THG-Quote rechtlich funktioniert
Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen die Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz mindern. Für 2026 nennt § 37a Absatz 4 BImSchG 12 Prozent. Wer das nicht allein schafft, kann Minderungsmengen zukaufen, zum Beispiel aus dem Strom, den Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr nutzen.
Die 38. BImSchV regelt, wie dieser Strom angerechnet wird. Für das Laden zu Hause oder im Betrieb ist eine exakte Messung kaum möglich. Deshalb gilt ein pauschaler Schätzwert pro Fahrzeug und Jahr. Dieser Wert wird vom zuständigen Bundesministerium im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Wie daraus die Menge berechnet wird, erklärt unser Beitrag Wie berechnet sich die THG-Quote?.
Du kannst dir den Schätzwert als Halter selbst bescheinigen lassen. In der Praxis bestimmst du dafür einen Dienstleister, der viele Fahrzeuge bündelt, beim UBA anmeldet und die Quote an ein Mineralölunternehmen verkauft. Das ist der Anbieter, den du in unserem Vergleich auswählst.
Top 3 für dein Fahrzeug
Die 5 Schritte bis zur Prämie
- Anspruch prüfen. Dein Fahrzeug muss rein batterieelektrisch und zulassungspflichtig sein. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen, ebenso zulassungsfreie Fahrzeuge.
- Anbieter und Modell wählen. Fix, Flex oder Express, mit garantierter Prämie oder marktabhängig. Die Unterschiede erklärt unser Beitrag zu Fix, Flex und Express.
- Zulassungsbescheinigung Teil I hochladen. Die Vorderseite genügt. Erkennbar sein müssen Halter, Datum der Erstzulassung und der aktuellen Zulassung, Fahrzeug-Identifikationsnummer und Fahrzeugklasse.
- Anbieter meldet beim UBA. Das Umweltbundesamt prüft in der Reihenfolge des Eingangs und stellt einen Bescheid über die Strommenge aus. Danach verkauft der Anbieter die Quote.
- Auszahlung. Je nach Modell nach wenigen Tagen (Express) oder nach Wochen. Laut den Angaben der Anbieter in unserem Vergleich liegen die Auszahlungszeiten beim Fix-Modell zwischen etwa 6 und 24 Wochen.
Wichtig ist die Frist: Die Meldung muss bis zum 15. November beim UBA sein. Alle Stichtage stehen in THG-Quote 2026: Frist und Stichtage.
Wie viel Geld ist realistisch?
Das hängt vom Anbieter und vom Modell ab. In den Daten von Voltori (Stand Oktober 2026, Preise zuletzt geprüft zwischen dem 4. August und dem 22. Oktober 2026) liegen die Fix-Prämien für ein E-Auto (Klasse M1) im Jahr 2026 zwischen 60 und 400 Euro. Bei 32 der 33 Anbieter mit Fix-Prämie liegt sie zwischen 200 und 400 Euro. Alle aktuellen Werte findest du im Vergleich Fix-Betrag.
Typische Fehler, die zu Ablehnungen führen
| Fehler | Was dahinter steckt | So vermeidest du ihn |
|---|---|---|
| Unleserliche oder unvollständige Kopie | Das UBA lehnt Mitteilungen mit unlesbarem oder ungültigem Nachweis nach Nachforderung ab | Gut ausgeleuchtetes, vollständiges Foto der Vorderseite |
| Falsche Person | Berechtigt ist nur, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung steht | Name im Schein mit dem Antragsteller abgleichen |
| Doppelte Meldung | Pro Fahrzeug und Jahr kann der Schätzwert nur einmal bescheinigt werden | Prüfen, ob ein früherer Dienstleister dein Fahrzeug im selben Jahr schon gemeldet hat |
| Frist verpasst | Gesetzliche Frist, keine Nachfrist | Rechtzeitig vor dem 15. November melden |
| Hybrid oder zulassungsfreies Fahrzeug | Dafür gibt es keinen Schätzwert | Antriebsart und Zulassungspflicht vorab klären |
Der zweite Fall betrifft auch Gebrauchtwagen und Leasingfahrzeuge. Mehr dazu in Wer bekommt die THG-Quote?.
Welche Fahrzeuge zählen?
| Fahrzeug | THG-Quote | Hinweis |
|---|---|---|
| Rein batterieelektrisch, zulassungspflichtig | Ja | Grundfall laut UBA |
| Plug-in-Hybrid, Hybrid | Nein | Nicht rein batterieelektrisch |
| Zulassungsfreie Fahrzeuge (zum Beispiel Pedelecs) | Nein | Kein Schätzwert vorhanden |
| Nutzfahrzeuge N1 bis N3, Busse M3 | Ja | Eigene Schätzwerte, siehe Nutzfahrzeuge und Busse |
Auch Behörden dürfen laut UBA am Quotenhandel teilnehmen. Ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder juristische Person zugelassen ist, spielt keine Rolle.
Was du bereithalten solltest
- Die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I als gut lesbare Kopie oder Foto, ohne abgeschnittene Ränder.
- Deine Kontodaten (IBAN) für die Auszahlung.
- Bei Firmen oder Leasing: Angaben dazu, wer als Halter eingetragen ist, und gegebenenfalls eine Bestätigung des Leasinggebers.
Mehr brauchst du für die Anmeldung in der Regel nicht. Wenn ein Anbieter deutlich mehr Unterlagen verlangt, frag nach dem Grund.
Häufige Fragen
Muss ich etwas beim Umweltbundesamt beantragen?
Nicht selbst. Du kannst es, aber in der Regel bestimmst du einen Anbieter, der den Antrag für dich stellt. Eine Änderung des Antragstellers ist nach der Einreichung beim UBA nicht mehr möglich.
Bekomme ich das Geld vom Staat?
Nein. Das UBA bescheinigt nur die Strommenge. Die Prämie zahlt der Anbieter, der die Quote an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft.
Gibt es für den Bescheid Gebühren?
Das UBA nennt für Anträge ab dem 17. April 2026 einen Gebührenrahmen von 94,60 bis 6.500 Euro, der sich nach dem Verwaltungsaufwand richtet. Zahlen muss das der Antragsteller. Wie sich das beim Anbieter auf deine Prämie auswirkt, steht in seinen Bedingungen.
Brauche ich einen Stromvertrag beim Anbieter?
Nicht zwingend. Die Verbraucherzentrale rät aber, vorab zu klären, ob ein Stromvertrag Voraussetzung ist, und davon abhängige Prämien kritisch zu prüfen.
Wie oft kann ich die THG-Quote nutzen?
Einmal pro Fahrzeug und Kalenderjahr. Jedes Jahr beginnt ein neues Verpflichtungsjahr, für das du neu meldest.
Quellen
- § 37a BImSchG (Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen)
- 38. BImSchV, § 7 (Strom in anderen Fällen) und § 8 (Mitteilung)
- Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17. Juli 2025)
- Umweltbundesamt: Vollzug 38. BImSchV (aktualisiert 12.10.2026)
- Verbraucherzentrale: THG-Quote (Stand 04.03.2026)