THG-Quote bei Leasing, Firmenwagen und Halterwechsel
Bei Leasing, Dienstwagen und Gebrauchtwagen gehört die THG-Quote nicht automatisch dem, der das Auto fährt. Entscheidend ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, und pro Fahrzeug und Jahr gibt es nur eine Quote.
Inhalt
Stand: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Vertragliche Fragen zum Leasing klärst du mit deinem Leasinggeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch hat, wer auf das Fahrzeug zugelassen ist, also im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter steht. Dabei ist es egal, ob das eine Person oder ein Unternehmen ist.
- Pro Fahrzeug und Kalenderjahr gibt es eine Quote, auch wenn das Auto den Halter wechselt. Wer zuerst meldet, bekommt sie.
- Beim Leasing steht in der Regel der Leasingnehmer als Halter im Schein. Prüfe das in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Beim Dienstwagen kommt es darauf an, auf wen das Auto zugelassen ist und was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde.
Die Grundregel: Der Halter im Fahrzeugschein
Das Umweltbundesamt (UBA) schreibt in seinen FAQ: Für das nicht-öffentliche Laden gilt als Ladepunktbetreiber die Person, auf die das Elektrofahrzeug nachweislich zugelassen ist. Nur diese Person ist berechtigt, sich den Schätzwert bescheinigen zu lassen oder einen anderen dazu zu bestimmen. Eigentum am Fahrzeug spielt dafür keine Rolle. Auch ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist, ist laut UBA nicht relevant.
Als Nachweis dient die Zulassungsbescheinigung Teil I. Darin muss der Halter erkennbar sein.
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Leasing
Beim Leasing gehört das Auto dem Leasinggeber, im Fahrzeugschein wird aber in der Regel der Leasingnehmer als Halter eingetragen. Dann bist du der Berechtigte. So beschreiben es mehrere Anbieter-Ratgeber, die wir als Sekundärquellen heranziehen. Entscheidend ist, was in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht.
Wenn dort der Leasinggeber steht, kann er die Quote beanspruchen. Ob er sie an dich weitergibt, regelt der Leasingvertrag. Dazu haben wir keine verlässliche allgemeine Regel gefunden, frag deshalb vor dem Antrag bei deinem Leasinggeber nach. Wichtig: Melde die Quote vor der Rückgabe des Fahrzeugs, solange dein Name noch im Schein steht.
Firmenwagen und Dienstwagen
Auch hier zählt die Zulassung. Ist das Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen, ist das Unternehmen berechtigt. Ob der Arbeitnehmer an der Prämie beteiligt wird, ist Sache einer Vereinbarung im Betrieb. Eine gesetzliche Pflicht dazu haben wir nicht gefunden.
Für Flotten gibt es einen praktischen Weg: Ein Anbieter kann mehrere Fahrzeuge in einer gemeinsamen Mitteilung an das UBA melden. Das UBA stellt dafür eine Excel-Vorlage bereit. Steuerliche Fragen bei Betriebsvermögen behandeln wir in Muss ich die THG-Prämie versteuern?.
Halterwechsel und Gebrauchtwagen
Der Schätzwert kann pro Fahrzeug nur einmal pro Kalenderjahr bescheinigt werden, unabhängig davon, auf wie viele Personen es zugelassen war. Das UBA beschreibt es so: Bei einem Halterwechsel im laufenden Jahr kann nur eine der Personen die Bescheinigung beanspruchen. Berechtigt sind zunächst beide. Es kommt darauf an, wer zuerst den Antrag stellt. Wurde einem Halter die Strommenge bescheinigt, ist das Fahrzeug für dieses Jahr "verbraucht", und weitere Anträge werden abgelehnt.
Daraus folgt eine Informationspflicht: Wenn der Schätzwert in diesem Jahr schon bescheinigt wurde und du das Fahrzeug verkaufst, musst du den Käufer darüber informieren. Dieser Hinweis ist in die Vereinbarung mit deinem Anbieter aufzunehmen. Das UBA prüft auf Anfrage nicht vorab, ob bereits eine Bescheinigung vorliegt.
| Situation | Wer kann melden? | Praxistipp |
|---|---|---|
| Du hast das Auto das ganze Jahr als Halter | Du | Rechtzeitig vor dem 15. November melden |
| Du verkaufst im Jahr, nachdem du gemeldet hast | Nur dein Antrag zählt, der Käufer geht leer aus | Käufer informieren |
| Du kaufst gebraucht, Vorbesitzer hat nicht gemeldet | Du, wenn du zuerst meldest | Vorbesitzer fragen |
| Du verkaufst im Jahr, ohne gemeldet zu haben | Du oder der Käufer, wer zuerst meldet | Absprache treffen |
| Leasing, Rückgabe im Jahr | Der, der im Schein steht, solange er zuerst meldet | Vor Rückgabe melden |
"Mehrmals verkaufen" geht nicht
Immer wieder liest man, die Quote ließe sich mehrfach pro Jahr verkaufen. Das ist nicht der Fall. Pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr ist nur eine Bescheinigung möglich. Auch ein früherer Dienstleister kann dazwischenfunken: Hat er dein Fahrzeug im laufenden Jahr schon gemeldet, lehnt das UBA eine zweite Meldung ab. Die Vertragsbedingungen deines Anbieters prüfst du deshalb vor dem Wechsel, vor allem bei mehrjährigen Verträgen. Was bei der Wahl des Anbieters zu beachten ist, erklärt Seriöse THG-Quote-Anbieter erkennen.
So gehst du vor
- Zulassungsbescheinigung Teil I ansehen: Wer steht als Halter?
- Klären, ob für dieses Fahrzeug im Jahr schon gemeldet wurde (Vorbesitzer, früherer Anbieter).
- Bei Leasing oder Dienstwagen die Zuständigkeit schriftlich klären.
- Frist beachten: Alle Stichtage stehen in THG-Quote 2026: Frist und Stichtage.
- Anbieter wählen, zum Beispiel über den Vergleich oder den Online-Assistenten.
Häufige Fragen
Bekomme ich die THG-Quote bei einem Leasingfahrzeug?
Wenn du als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehst, ja. Das ist beim Leasing meist der Fall. Prüfe es in deinem Schein und kläre die Frage vorsichtshalber mit dem Leasinggeber.
Wem gehört die Quote bei einem Dienstwagen?
Dem, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Eine Beteiligung des Arbeitnehmers ist eine betriebliche Vereinbarung und nicht gesetzlich geregelt.
Ich habe mein E-Auto im Jahr verkauft. Wer bekommt die Quote?
Nur einer von euch, nämlich wer zuerst meldet. Wenn du schon gemeldet hast, musst du den Käufer informieren.
Kann ich die Quote mehrmals pro Jahr verkaufen?
Nein. Das UBA bescheinigt den Schätzwert pro Fahrzeug nur einmal pro Kalenderjahr.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Woran kann das liegen?
Das UBA nennt als häufigste Gründe: Für das Fahrzeug wurde im Jahr schon bescheinigt, die Zulassungsbescheinigung fehlt oder ist unleserlich, oder für das Fahrzeug ist keine Bescheinigung vorgesehen, etwa bei Hybriden.
Quellen
- Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17. Juli 2025), Abschnitt E
- 38. BImSchV, § 7 (Strom in anderen Fällen)
- Verbraucherzentrale: THG-Quote (Stand 04.03.2026)
- THG-Quotenportal: THG-Prämie für Firmenwagen, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (Anbieterseite, Sekundärquelle)