THG-Quote 2026: Frist und Stichtage im Überblick
Die gesetzliche Frist für die THG-Quote 2026 endet am 15. November, viele Anbieter schließen ihre Annahme aber schon früher. Hier siehst du alle Stichtage auf einen Blick und weißt, was bei einer verpassten Frist passiert.
Inhalt
Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext und die Angaben deines Anbieters.
Das Wichtigste in Kürze
- Für dein E-Auto muss die Meldung bis zum Ablauf des 15. November 2026 beim Umweltbundesamt (UBA) eingehen.
- Dein Anbieter braucht deine Unterlagen deutlich früher, oft schon Ende Oktober oder Anfang November. Die genaue Frist steht bei ihm.
- Eine rückwirkende Meldung für frühere Jahre ist nicht möglich.
- Strom aus öffentlichen Ladepunkten kann bis zum 28. Februar des Folgejahres gemeldet werden.
Die gesetzliche Frist: 15. November
Rechtsgrundlage ist § 8 Absatz 1 der 38. BImSchV. Für reine Batterieelektrofahrzeuge, die du privat oder im Betrieb lädst (also nicht an öffentlichen Ladepunkten), gilt: Die Mitteilung ist "bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres" möglich. Für das Verpflichtungsjahr 2026 ist das der 15. November 2026.
Du meldest die Menge nicht selbst. Das übernimmt der Anbieter, den du bestimmst. Das UBA stellt danach einen Bescheid aus, mit dem der Anbieter die Quote an ein quotenverpflichtetes Mineralölunternehmen verkauft. Das UBA selbst zahlt nichts aus.
Top 3 für dein Fahrzeug
Warum dein Anbieter früher Schluss macht
Der 15. November ist die letzte Frist für die Meldung beim UBA. Dein Anbieter muss vorher deine Zulassungsbescheinigung Teil I prüfen, die Daten sammeln und den Antrag einreichen. Deshalb setzen viele Anbieter eigene, frühere Stichtage. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Registrierung beim Dienstleister meist einige Wochen vor dem 15. November erfolgen sollte.
Welche Stichtage die Anbieter konkret nennen, ist uneinheitlich. Wir veröffentlichen hier bewusst keine Liste, die sich schnell ändern kann. Schau auf der Seite deines Anbieters nach, oder lies die Angaben in den Detailseiten der Anbieter nach.
Das UBA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Nach Angaben auf der UBA-Seite (aktualisiert am 12.10.2026) werden derzeit Anträge für das Verpflichtungsjahr 2026 bearbeitet, die ab dem 6. August 2026 eingereicht wurden. Eine feste Bearbeitungsdauer sagt das UBA nicht zu.
Alle Stichtage im Überblick
| Was | Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| E-Auto und andere zulassungspflichtige Batteriefahrzeuge (§ 7) | 15. November 2026 | Meldung muss beim UBA eingegangen sein |
| Strom aus öffentlichen Ladepunkten (§ 6) | 28. Februar 2027 | Betrifft Ladepunkt-Betreiber, nicht Fahrzeughalter |
| Anbieter-Fristen | Meist früher | Beim Anbieter nachlesen |
| Rückwirkend für frühere Jahre | Nicht möglich | Gesetzliche Frist, laut UBA nicht verhandelbar |
Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
Dann entfällt die Quote für dieses Verpflichtungsjahr. Das UBA bestätigt in seinen FAQ, dass eine Mitteilung nur innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich ist und eine Bescheinigung für weiter zurückliegende Jahre ausgeschlossen ist. Ab Januar 2027 beginnt ein neues Verpflichtungsjahr, für das du dein Fahrzeug erneut melden kannst.
Gut zu wissen: Der pauschale Schätzwert wird pro Fahrzeug und Jahr bescheinigt, auch wenn das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres zugelassen wurde. Du verlierst durch eine späte Zulassung also nichts, durch eine verpasste Frist aber alles.
Checkliste für die letzten Tage
- Zulassungsbescheinigung Teil I bereitlegen. Die Vorderseite genügt, sie muss gut lesbar und vollständig sein.
- Prüfen, dass du als Halter eingetragen bist (bei Leasing oder Firmenwagen: siehe Wer bekommt die THG-Quote?).
- Anbieter wählen, am besten nach garantierter Prämie und Auszahlungszeitpunkt. Eine Übersicht findest du in unserem Vergleich der Fix-Beträge und bei den Anbietern mit Sofortauszahlung.
- Unsicher? Der Online-Assistent schlägt dir in vier Fragen einen passenden Anbieter vor.
- Prüfen, ob für dein Fahrzeug im selben Jahr schon ein Antrag lief, etwa durch den Vorbesitzer oder einen früheren Dienstleister.
Wie der gesamte Ablauf aussieht, erklärt unser Beitrag THG-Quote beantragen: Ablauf in 5 Schritten.
Ein möglicher Zeitplan bis zum Stichtag
Das ist unser Vorschlag, keine gesetzliche Vorgabe. Passe ihn an die Frist deines Anbieters an.
| Zeitraum | Was du erledigst |
|---|---|
| Jetzt | Anbieter wählen, Bedingungen und Annahmeschluss prüfen |
| Innerhalb weniger Tage | Zulassungsbescheinigung Teil I fotografieren oder scannen, Konto angeben, Unterlagen beim Anbieter hochladen |
| Bis zum Annahmeschluss des Anbieters | Bestätigung des Anbieters abwarten und aufbewahren |
| 15. November | Gesetzliche Frist, bis dahin muss die Meldung beim UBA eingegangen sein |
Schiebe die Anmeldung nicht bis zum letzten Tag auf. Wenn der Anbieter bei fehlerhaften Unterlagen nachfordert, brauchst du Zeit für eine neue Aufnahme.
Warum die Frist so strikt ist
Die Frist steht im Gesetz, sie ist keine Kulanzregel des Anbieters. Das UBA stellt klar, dass es sich um gesetzliche Fristen handelt, die nicht zur Disposition stehen. Nach der Einreichung verändert sich der Antrag nicht mehr: Der Antragsteller lässt sich laut UBA nicht nachträglich ändern. Ein Fehler im Antrag lässt sich daher nur beheben, indem der Antrag zurückgenommen und neu gestellt wird. Das geht nur, solange er noch nicht beschieden ist, und braucht Zeit, die du vor dem 15. November haben solltest.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die THG-Quote 2026 beantragen?
Die gesetzliche Frist endet am 15. November 2026. Dein Anbieter verlangt deine Daten in der Regel früher. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich einige Wochen vor dem 15. November anzumelden.
Gilt der 15. November auch für Flex-Verträge?
Ja. Die Frist betrifft die Meldung beim UBA, unabhängig davon, ob du Fix, Flex oder Express wählst. Beim Flex-Modell wird nur der Auszahlungsbetrag später festgelegt. Mehr zu den Modellen steht in unserem Beitrag zu Fix, Flex und Express.
Kann ich die THG-Quote für 2025 noch nachträglich bekommen?
Nein. Das UBA schreibt in seinen FAQ, dass eine Meldung nur innerhalb der gesetzlichen Fristen des jeweiligen Jahres möglich ist.
Muss ich selbst etwas beim Umweltbundesamt einreichen?
Nein. Das macht der Anbieter, den du bestimmst. Du lädst bei ihm deine Zulassungsbescheinigung Teil I hoch und gibst deine Kontodaten an.
Wie sieht es bei öffentlichen Ladepunkten aus?
Für Strom aus öffentlichen Ladepunkten gilt eine andere Frist, nämlich der 28. Februar des Folgejahres. Das betrifft Ladepunkt-Betreiber. Mehr dazu in THG-Quote für öffentliche Ladepunkte.
Quellen
- § 8 der 38. BImSchV (Mitteilung der energetischen Menge)
- Umweltbundesamt: FAQ zur Antragstellung und zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17. Juli 2025)
- Umweltbundesamt: Vollzug 38. BImSchV, Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge (aktualisiert 12.10.2026)
- Verbraucherzentrale: THG-Quote, so können Sie mit einem reinen E-Auto Geld verdienen (Stand 04.03.2026)