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THG-Quote für öffentliche Ladepunkte: So funktioniert es

Auch Betreiber öffentlicher Ladepunkte können sich den abgegebenen Strom für die THG-Quote bescheinigen lassen. Wir erklären, was als öffentlich zählt, welche Nachweise das Umweltbundesamt verlangt und warum die private Wallbox nicht extra zählt.

Inhalt
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer als Betreiber gilt
  3. Was als "öffentlich zugänglich" gilt
  4. Welche Nachweise nötig sind
  5. Frist und Prämie
  6. Und die private Wallbox?
  7. So gehst du vor
  8. Sonderfall Strom aus Wind und Sonne
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen
Hinweis:

Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag richtet sich an Betreiber von Ladepunkten, nicht an Halter eines E-Autos.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können sich die abgegebene Strommenge für die THG-Quote bescheinigen lassen. Anders als beim E-Auto gibt es keinen Pauschalwert, sondern es zählt die tatsächlich gemessene Menge.
  2. Der Ladepunkt muss bei der Bundesnetzagentur angezeigt und von ihr veröffentlicht sein.
  3. Die Meldung ist bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich, nicht bis zum 15. November.
  4. Deine private Wallbox zählt nicht extra: Dafür gilt der Pauschalwert für dein Fahrzeug.

Wer als Betreiber gilt

Laut Umweltbundesamt (UBA) ist Betreiber eines Ladepunkts, wer unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb ausübt. Er ist für die Funktionsfähigkeit, Wartung und die Einbindung in das Stromnetz verantwortlich. Das Eigentum an der Ladesäule ist nicht Voraussetzung. Auch Dienstleister dürfen beauftragt werden, ohne dass der Betreiber seine Rolle verliert.

Berechtigt, sich beim UBA die Strommengen bescheinigen zu lassen, ist der Betreiber oder eine von ihm bestimmte Person. Wie beim E-Auto wird das häufig von Dienstleistern übernommen, die mehrere Betreiber bündeln. Eine Änderung des Antragstellers ist nach der Einreichung beim UBA nicht mehr möglich.

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Was als "öffentlich zugänglich" gilt

Das UBA verweist auf die Ladesäulenverordnung: Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zugehörige Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.

Öffentlich zugängliche Ladepunkte nach Fall
FallÖffentlich?Begründung laut UBA
Ladepunkt am Straßenrand oder auf einem frei zugänglichen ParkplatzJaUnbestimmter Personenkreis
Ladepunkt auf dem Kundenparkplatz eines GeschäftsJaBestimmbar nach allgemeinem Merkmal, nämlich alle Kunden
Ladepunkt, nur für Mitarbeiter eines UnternehmensNeinPersonenkreis ist bekannt und bestimmt
Ladepunkt mit Registrierung oder App-PflichtKann ja seinRegistrierung allein steht der Öffentlichkeit nicht entgegen
Wallbox in der privaten GarageNeinNicht-öffentliches Laden, siehe unten

Wird die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt, muss das durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung am Ladepunkt kenntlich gemacht sein.

Welche Nachweise nötig sind

Für öffentliche Ladepunkte verlangt das UBA Aufzeichnungen über jeden Ladepunkt, mindestens mit:

  1. dem genauen Standort,
  2. der entnommenen Strommenge in Megawattstunden und
  3. dem Zeitraum der Entnahme, wenn er nicht das ganze Verpflichtungsjahr umfasst.

Dazu kommt eine Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Für die Übermittlung stellt das UBA eine Excel-Vorlage und ein Formular bereit. Der Ladepunkt muss außerdem bei der Bundesnetzagentur angezeigt sein. Das UBA nimmt diese Anzeige als Nachweis. Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn die Bundesnetzagentur den Ladepunkt veröffentlicht hat oder der Betreiber der Veröffentlichung zugestimmt hat. Unvollständige Mitteilungen werden nach § 8 der 38. BImSchV abgelehnt.

Frist und Prämie

Für öffentliche Ladepunkte gilt nach den FAQ des UBA eine andere Frist als für E-Autos: Die Mitteilung ist bis zum Ablauf des 28. Februar des Folgejahres möglich. Eine Mindestmenge gibt es für öffentliche Ladepunkte nicht. Alle Stichtage im Überblick: THG-Quote 2026: Frist und Stichtage.

Was Anbieter für Ladestrom zahlen, wird in Euro pro Megawattstunde angegeben. In den Daten von Voltori (Stand Oktober 2026, geprüft am 4. August 2026) liegen die Prämien für Ladepunkte bei drei Anbietern zwischen 100 und 167,50 Euro je Megawattstunde. Bei einem Anbieter entspricht das 0,10 Euro je geladener Kilowattstunde. Das ist eine kleine Stichprobe. Welche Anbieter Ladepunkte führen, steht in unserem Vergleich, zum Beispiel bei E-Geld24, THG-Experten und co2Auto.

Gut zu wissen: Das UBA meldet an die zuständige Stelle beim Zoll nur die tatsächlich verwendete Strommenge. Die Vervielfachung mit dem Faktor 3 nimmt das UBA selbst vor. Du musst sie nicht einrechnen.

Und die private Wallbox?

Wenn du zu Hause lädst, zählt die Wallbox nicht als eigener Ladepunkt für die THG-Quote. Für das nicht-öffentliche Laden gilt ein pauschaler Schätzwert pro Fahrzeug und Jahr. Eine messgenaue Anrechnung des privat geladenen Stroms ist laut UBA auch dann nicht möglich, wenn die Wallbox ein eigenes Messgerät hat. Du meldest also dein Fahrzeug, nicht deine Wallbox. Wie das geht, steht in THG-Quote beantragen: Ablauf in 5 Schritten. Wenn du eine Wallbox anschaffen willst, hilft unser Beitrag Wallbox kaufen.

So gehst du vor

  1. Betreiber-Rolle klären: Wer übt bestimmenden Einfluss auf den Ladepunkt aus?
  2. Anzeige bei der Bundesnetzagentur prüfen: Ist der Ladepunkt angezeigt und veröffentlicht?
  3. Messdaten sammeln: Standort, Strommenge in MWh, Zeitraum.
  4. Dienstleister wählen oder selbst melden. Vergleiche Prämie, Auszahlungszeitpunkt und Laufzeit, siehe Seriöse THG-Quote-Anbieter erkennen.
  5. Frist beachten: 28. Februar des Folgejahres.

Sonderfall Strom aus Wind und Sonne

Für Strom aus Wind oder Sonne kann unter engen Bedingungen ein niedrigerer Emissionswert angesetzt werden als der des deutschen Strommixes. Voraussetzung ist laut UBA, dass der Strom nicht aus dem Netz stammt, sondern innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt bezogen wird. Dafür sind Messwerte im 15-Minuten-Takt nötig. Der Aufwand ist hoch, deshalb ist das vor allem etwas für Betreiber mit eigener Anlage und professioneller Messtechnik.

Häufige Fragen

Kann ich mit meiner privaten Wallbox THG-Quote verkaufen?

Nicht als Ladepunkt. Für dein Fahrzeug gilt der Pauschalwert. Eine messgenaue Anrechnung des privat geladenen Stroms ist laut UBA nicht möglich.

Bis wann muss ich Strommengen aus öffentlichen Ladepunkten melden?

Bis zum Ablauf des 28. Februar des Folgejahres.

Zählt eine Ladesäule auf einem Kundenparkplatz als öffentlich?

Ja, laut UBA gelten Ladepunkte auf Geschäftshaus- oder Kundenparkplätzen als öffentlich zugänglich, weil alle Kunden den Parkplatz befahren können.

Brauche ich eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur?

Ja. Öffentliche Ladepunkte sind der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Eine Anrechnung ist laut UBA nur möglich, wenn sie veröffentlicht ist oder der Veröffentlichung zugestimmt wurde.

Gibt es eine Mindestmenge?

Für öffentliche Ladepunkte gibt es laut UBA keine Mindestmenge.

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