Rechner · Förderung
E-Auto-Förderung 2026 berechnen: Rechner mit THG-Prämie
Wie viel E-Auto-Förderung bekommst du 2026? Der Betrag hängt von Antrieb, Haushaltseinkommen und Kindern ab, bei einem reinen E-Auto kommt jedes Jahr die THG-Prämie dazu.
Reines E-Auto oder Brennstoffzellenauto: so viel Förderung bekommst du
Erstzulassung vom 01.01.2026 bis 31.12.2029. Die Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und von der Zahl deiner Kinder ab.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Ohne Kind | 1 Kind | 2 oder mehr Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| über 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Plug-in-Hybrid oder E-Auto mit Reichweitenverlängerer: so viel Förderung bekommst du
Erstzulassung vom 01.01.2026 bis 30.06.2027. Die Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und von der Zahl deiner Kinder ab.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Ohne Kind | 1 Kind | 2 oder mehr Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| über 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Die wichtigsten Bedingungen
- Du bist eine Privatperson, mindestens 18 Jahre alt und hast deinen Hauptwohnsitz in Deutschland.
- Gefördert wird ein Neuwagen der Klasse M1 (Pkw), der noch nie zugelassen war und zum ersten Mal in Deutschland zugelassen wird. Gebrauchtwagen sowie Vorführ-, Tages- und Werkszulassungen sind ausgeschlossen.
- Kauf und Leasing werden gleich gefördert, eine Mindestlaufzeit beim Leasing gibt es nicht. Du musst als Halter in der Zulassungsbescheinigung stehen.
- Nur private Nutzung: keine Zulassung auf ein Unternehmen, kein Vorsteuerabzug, kein Betriebsvermögen.
- Reine E-Autos und Brennstoffzellenautos: Erstzulassung vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029. Ein Fahrzeug mit 0 Gramm CO2 je Kilometer zählt als reines E-Auto.
- Plug-in-Hybride und E-Autos mit Reichweitenverlängerer: Erstzulassung vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027, mit höchstens 60 Gramm CO2 je Kilometer (WLTP, gewichtet kombiniert, CoC-Feld 49.4) oder mindestens 80 Kilometer elektrischer Reichweite in der Stadt (CoC-Feld 49.5). Für spätere Zulassungen ist eine eigene Regelung angekündigt.
- Du bleibst mindestens 36 Monate Halter des Fahrzeugs.
- Den Antrag stellst du erst nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach (der Tag der Zulassung zählt mit), online über die Förderzentrale Deutschland mit BundID.
- Ein Antrag je Person und Fahrzeug, höchstens zwei Anträge je Haushalt.
- Keine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen für dasselbe Fahrzeug, außer bei Partnern mit einer Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium.
- Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Eine Obergrenze für den Listenpreis gibt es nicht.
Dazu kommt die THG-Prämie
Für ein reines E-Auto (Pkw, Klasse M1) kannst du zusätzlich jedes Jahr die THG-Quote verkaufen. Im Quotenjahr 2026 zahlen die Anbieter in unserem Vergleich bis zu 350 € als Fix-Prämie, der Median liegt bei 300 € (33 Anbieter mit Fix-Prämie, geprüft am ). Im ersten Jahr kommen so Förderung und THG-Prämie zusammen.
THG-Prämien aller Anbieter vergleichen
Quellen
- BMUKN: Richtlinie E-Auto-Förderung vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3) (öffnet in neuem Tab)
- Bundesumweltministerium: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung (öffnet in neuem Tab)
- BAFA: Fördervoraussetzungen E-Auto-Förderung 2026 (öffnet in neuem Tab)
- BAFA: Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung 2026 (öffnet in neuem Tab)
Wer bekommt wie viel Förderung
Die Förderung ist sozial gestaffelt: Je niedriger das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt der Zuschuss aus. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro und steigt um 5.000 Euro je Kind, höchstens auf 90.000 Euro. Es zählen höchstens zwei Kinder. Wer darüber liegt, bekommt keine Förderung.
Plug-in-Hybride und E-Autos mit Reichweitenverlängerer bekommen in jeder Zeile der Tabelle genau 1.500 Euro weniger als reine E-Autos. Sie werden nur gefördert, wenn sie höchstens 60 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer elektrisch in der Stadt schaffen, und nur bei Erstzulassung bis 30.06.2027. Wie es für spätere Zulassungen weitergeht, ist noch nicht veröffentlicht.
Einkommen und Kinder richtig ansetzen
Maßgeblich ist das Einkommen aller beitragenden Personen im Haushalt, also von dir und deinem Ehe- oder Lebenspartner. Für jede Person nimmst du den Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die nicht älter als drei Kalenderjahre sein dürfen. Die Werte beider Personen zählst du zusammen. Das Einkommen von Kindern bleibt außen vor, auch wenn sie arbeiten.
Ein Kind zählt, wenn es in deinem Haushalt lebt, kindergeldberechtigt ist und bei der Erstzulassung noch keine 18 Jahre alt war. Lege die Bescheide und den Kindergeldnachweis vor dem Antrag bereit.
So beantragst du die Förderung
Die Reihenfolge ist fest: Auto kaufen oder leasen, zulassen lassen und erst danach den Antrag stellen, spätestens zwölf Monate nach der Zulassung. Der Antrag läuft online über die BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat, bewilligt wird er vom BAFA. Du musst das Fahrzeug mindestens 36 Monate halten. Pro Person und Fahrzeug gibt es einen Antrag, pro Haushalt höchstens zwei.
Stand 04.11.2026 ist das Programm offen. Das Bundesumweltministerium nennt ein Budget von 3 Milliarden Euro für rund 800.000 Fahrzeuge und meldete am 05.10.2026 die 100.000. Bewilligung. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Schritte im Detail und was die Richtlinie zu Leasing sagt, steht in E-Auto-Förderung 2026 und THG-Quote: Passt das zusammen?.
Förderung und THG-Prämie kombinieren
Die Förderung bekommst du einmal, die THG-Prämie jedes Jahr. Sie gilt aber nur für ein reines Batterie-E-Auto: § 7 der 38. BImSchV nennt für die Anrechnung von Strom außerhalb öffentlicher Ladepunkte ausdrücklich reine Batterieelektrofahrzeuge. Plug-in-Hybride, E-Autos mit Reichweitenverlängerer und Brennstoffzellenautos fallen nach diesem Wortlaut nicht darunter.
Zur Kombination mit der Förderung gibt es keine ausdrückliche Aussage. Die Richtlinie nennt die THG-Quote nicht und schließt nur andere öffentliche Förderung für dasselbe Fahrzeug aus. Die THG-Prämie zahlt ein Anbieter aus dem Quotenhandel, sie ist keine öffentliche Förderung. Nach unserer Lesart lassen sich beide deshalb verbinden. Sicher bist du nur mit einer Auskunft des BAFA. Was Anbieter aktuell zahlen, zeigt der THG-Rechner, den Anbietervergleich findest du hier.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026?
Für reine E-Autos zwischen 3.000 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und E-Autos mit Reichweitenverlängerer zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Der genaue Betrag hängt von Haushaltseinkommen und Zahl der Kinder ab. Der Rechner oben nennt ihn für deinen Fall.
Bis zu welchem Einkommen gibt es die Förderung?
Die Grenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und steigt um 5.000 Euro je Kind, höchstens auf 90.000 Euro. Es werden höchstens zwei Kinder berücksichtigt.
Wird ein Plug-in-Hybrid gefördert?
Ja, wenn er höchstens 60 Gramm CO2 je Kilometer ausstößt (WLTP, gewichtet kombiniert) oder mindestens 80 Kilometer elektrisch in der Stadt schafft und bis 30.06.2027 erstmals zugelassen wird. Regeln für spätere Zulassungen sind noch nicht veröffentlicht.
Gibt es die Förderung für Gebrauchtwagen, Firmenwagen oder Leasing?
Gebrauchtwagen sowie Vorführ-, Tages- und Werkszulassungen sind ausgeschlossen. Auch Zulassungen auf Unternehmen und Fahrzeuge mit Vorsteuerabzug werden nicht gefördert. Leasing wird mit demselben festen Betrag gefördert, wenn du der Halter bist.
Wann und wie beantrage ich die Förderung?
Erst nach der Zulassung und spätestens zwölf Monate danach. Der Antrag läuft online mit BundID, entweder über den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Bewilligt wird er vom BAFA.
Kann ich Förderung und THG-Prämie kombinieren?
Dazu gibt es keine ausdrückliche Aussage. Nach unserer Lesart geht es, weil die THG-Prämie keine öffentliche Förderung ist. Verbindlich ist nur die Auskunft des BAFA.
Bekomme ich für einen Plug-in-Hybrid auch die THG-Prämie?
Nein. § 7 der 38. BImSchV nennt nur reine Batterieelektrofahrzeuge. Plug-in-Hybride, E-Autos mit Reichweitenverlängerer und Brennstoffzellenautos sind dort nicht genannt. Wer ein reines E-Auto fährt, findet die Anbieter im Vergleich.
Quellen
- Bundesumweltministerium: E-Auto-Förderung erreicht Marke von 100.000 Bewilligungen (Pressemitteilung vom 05.10.2026)
- § 7 der 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge
- Umweltbundesamt: Vollzug 38. BImSchV, Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge
- Bundesumweltministerium: Fragen und Antworten zur Anrechnung von Strom in Elektrofahrzeugen im Rahmen der THG-Quote (Stand 29.03.2023)
- VOLTORI: Anbieterdaten THG-Quote, Klasse E-Auto (M1)