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E-Auto-Förderung 2026 und THG-Quote: Passt das zusammen?

Seit dem 19. Mai 2026 kannst du die neue E-Auto-Förderung beantragen, rückwirkend für Neuwagen ab dem 1. Januar 2026. Wir zeigen Beträge und Bedingungen und sagen offen, was die Richtlinie zur THG-Quote regelt und was nicht.

Inhalt
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Das ist die neue Förderung
  3. Wie hoch ist der Zuschuss?
  4. So beantragst du die Förderung
  5. Und die THG-Quote?
  6. Die praktische Reihenfolge
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen
Hinweis:

Stand: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Förderberatung. Verbindlich sind die Richtlinie und die Auskunft des BAFA. Sind die Fördermittel aufgebraucht, kann die Bewilligungsbehörde einen Förderstopp aussprechen.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Seit dem 19. Mai 2026 kannst du die neue E-Auto-Förderung beantragen, rückwirkend für Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.
  2. Für ein reines E-Auto gibt es je nach Einkommen und Kinderzahl 3.000 bis 6.000 Euro. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit höchstens 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, plus 5.000 Euro je Kind, höchstens 90.000 Euro.
  3. Das Auto muss mindestens 36 Monate auf dich zugelassen bleiben und darf in dieser Zeit nicht ins Betriebsvermögen wechseln.
  4. Die Richtlinie erwähnt die THG-Quote nicht. Dein Anspruch auf die THG-Prämie wird dort weder ausgeschlossen noch zugesagt. Im Zweifel fragst du beim BAFA nach.

Das ist die neue Förderung

Die Grundlage ist die Richtlinie des Bundesumweltministeriums vom 19. Mai 2026, bekannt gemacht im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.06.2026 B3). Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden:

  • Neufahrzeuge der Klasse M1, die zum ersten Mal im Inland zugelassen wurden, durch Kauf oder Leasing
  • reine Batterie-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029
  • Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer, wenn sie höchstens 60 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer elektrisch fahren, bei Erstzulassung bis 30. Juni 2027

Nicht gefördert werden Fahrzeuge im Betriebsvermögen und Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, etwa Tages- oder Vorführwagen. Das Bundesumweltministerium nennt für die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt 3 Milliarden Euro und schätzt, dass das für rund 800.000 Fahrzeuge reicht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht: Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

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Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und von der Zahl der förderrelevanten Kinder ab. Für reine Batterie-Elektrofahrzeuge nennt die Richtlinie:

Zuschuss für reine Batterie-Elektrofahrzeuge nach Einkommen und Zahl der Kinder
Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenOhne Kind1 Kind2 oder mehr Kinder
bis 45.000 Euro5.000 Euro5.500 Euro6.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro4.000 Euro4.500 Euro5.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro3.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig3.500 Euro4.000 Euro
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig4.000 Euro
über 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer gelten niedrigere Beträge zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Als Einkommen zählt der Durchschnitt aus den beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheiden, die nicht älter als drei Kalenderjahre sein dürfen. Als Kind zählt, wer im Haushalt lebt, kindergeldberechtigt ist und bei der Erstzulassung noch nicht 18 Jahre alt war.

So beantragst du die Förderung

  1. Lass das Auto zu. Einen Antrag kannst du erst stellen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Du musst in der Zulassungsbescheinigung als Halter eingetragen sein.
  2. Richte ein BundID-Konto ein. Ohne die digitale Authentifizierung kannst du keinen Antrag stellen.
  3. Halte die Unterlagen bereit: Einkommensteuerbescheide und Kindergeldnachweis, bei Plug-in-Hybriden zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung.
  4. Stelle den Antrag online über die Förderzentrale Deutschland, spätestens zwölf Monate nach der Zulassung.
  5. Warte die Prüfung ab. Die Auszahlung erfolgt nach vollständigen Unterlagen und positivem Prüfergebnis. Die Mindesthaltedauer prüft das BAFA über eine Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt.

Und die THG-Quote?

Förderung und THG-Prämie sind zwei verschiedene Dinge. Der Zuschuss kommt aus Bundesmitteln und ist einmalig. Die THG-Prämie zahlt dir ein Anbieter, der die Quote an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft. Das Bundesumweltministerium beschreibt in seinen Fragen und Antworten von 2023, dass die Einnahmen aus dem Handel mit der Mineralölwirtschaft stammen und nicht aus dem Bundeshaushalt. Dort steht auch, die THG-Quote wirke „komplementär zur Förderung der Beschaffung von E-Autos“.

Die Richtlinie von 2026 nennt die THG-Quote nicht. Sie schließt nur aus, dass dasselbe Fahrzeug zugleich mit öffentlichen Mitteln eines anderen Fördermittelgebers gefördert wird, es sei denn, es besteht eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesumweltministerium. Ebenso ausgeschlossen ist eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat. Nach unserer Lesart ist die THG-Prämie keine Zuwendung eines Fördermittelgebers, weil ein Anbieter sie aus dem Quotenhandel zahlt. Eine ausdrückliche Aussage dazu gibt es aber nicht. Wenn du sicher sein willst, schreib an das BAFA unter elektromobilitaet@bafa.bund.de. Dort ist man laut BAFA-Seite auch für Fragen zur Kumulierung zuständig.

Beide Ansprüche hängen am Halter, und das ist bei beiden dieselbe Person. Das ist praktisch, hat aber eine Folge: Wenn du das Auto innerhalb der 36 Monate verkaufst, musst du das dem BAFA unverzüglich anzeigen, und die Förderung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Wie es bei der THG-Quote nach einem Halterwechsel weitergeht, steht in THG-Quote bei Leasing, Firmenwagen und Halterwechsel.

Die praktische Reihenfolge

  1. Förderung beantragen, sobald das Auto zugelassen ist. Du hast zwölf Monate Zeit, die Antragstellung ist aber nur mit Zulassung möglich.
  2. THG-Quote nicht vergessen. Für 2026 muss die Meldung bis zum 15. November beim UBA eingehen, dein Anbieter braucht deine Unterlagen oft früher: THG-Quote 2026: Frist und Stichtage. Den Ablauf zeigt THG-Quote beantragen: Ablauf in 5 Schritten.
  3. Beträge vergleichen. Unser Vergleich der Fix-Beträge und der Vergleich der Flex-Beträge zeigen den Stand mit Datum der letzten Prüfung.
  4. Firmenwagen gesondert betrachten. Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Wie du die THG-Prämie dann steuerlich behandelst, steht in Muss ich die THG-Prämie versteuern?.

Häufige Fragen

Wer bekommt die E-Auto-Förderung nicht?

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Personen über der Einkommensgrenze und Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Auch Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, sind ausgeschlossen.

Gilt die Förderung auch für gebrauchte E-Autos?

Nein. Gefördert werden nur Neufahrzeuge, die erstmals im Inland zugelassen wurden.

Kann ich auch ein geleastes E-Auto fördern lassen?

Ja. Die Richtlinie nennt Kauf oder Leasing. Antragsteller ist die Person, die in der Zulassungsbescheinigung als Halter eingetragen ist.

Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?

Höchstens zwölf Monate nach der Zulassung des Fahrzeugs. Vor der Zulassung kannst du keinen Antrag stellen.

Verliere ich die THG-Prämie, wenn ich die Förderung nehme?

Die Richtlinie sieht das nicht ausdrücklich vor, sie nennt die THG-Quote aber auch nicht. Eine verbindliche Auskunft gibt das BAFA.

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