THG-Quote für E-Roller, E-Motorrad und E-Bike
Für Pedelecs und zulassungsfreie Roller gibt es keine THG-Quote, für zulassungspflichtige E-Motorräder und E-Roller schon. Wir zeigen, woran du die Berechtigung erkennst, was Voltori an Prämien listet und wo die Lage unklar ist.
Inhalt
Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Bei einzelnen Fahrzeugklassen ist die Lage uneindeutig, das sagen wir an den betreffenden Stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die THG-Quote gibt es nur für zulassungspflichtige, rein batterieelektrische Fahrzeuge. Zulassungsfreie Fahrzeuge sind laut Umweltbundesamt (UBA) ausgeschlossen.
- Ein normales E-Bike oder Pedelec ist zulassungsfrei und bekommt keine THG-Quote.
- Ein zulassungspflichtiges E-Motorrad oder E-Roller mit Zulassungsbescheinigung Teil I und amtlichem Kennzeichen kann berechtigt sein.
- Nicht jeder Anbieter nimmt E-Zweiräder an. Frag vorher nach.
Die Regel: Zulassungspflicht entscheidet
Das UBA schreibt in seinen FAQ: Der Schätzwert kann nur für Elektrofahrzeuge bescheinigt werden, die zulassungspflichtig sind. Für Fahrzeuge, die nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei sind, gibt es keinen Schätzwert, sodass sie ausgeschlossen sind. Als Nachweis dient die Zulassungsbescheinigung Teil I. Das ist der Schein, den ein zulassungspflichtiges Fahrzeug bekommt.
Daraus ergibt sich ein einfacher Praxistest: Hast du eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit amtlichem Kennzeichen für dein Fahrzeug, kann es berechtigt sein. Hast du nur ein Versicherungskennzeichen und keine Zulassungsbescheinigung, wird es voraussichtlich nicht berücksichtigt. Das ist unsere Einordnung auf Basis der UBA-Aussagen, keine verbindliche Auskunft.
Top 3 für dein Fahrzeug
Was für welches Fahrzeug gilt
| Fahrzeug | Zulassung | THG-Quote | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| E-Bike / Pedelec (bis 25 km/h) | zulassungsfrei | Nein | Kein Schätzwert, ausgeschlossen |
| S-Pedelec (bis 45 km/h, Kennzeichen) | zulassungspflichtig | Unklar | Wir konnten keine verlässliche Aussage finden. Frag den Anbieter |
| E-Roller mit Versicherungskennzeichen | in der Regel zulassungsfrei | Voraussichtlich nein | Nur mit Zulassungsbescheinigung Teil I |
| E-Roller / E-Motorrad mit Zulassungsbescheinigung und amtlichem Kennzeichen | zulassungspflichtig | Ja, wenn rein batterieelektrisch | Wird beim UBA in der Kategorie "Andere" gemeldet |
| Plug-in-Hybrid-Motorrad | zulassungspflichtig | Nein | Nicht rein batterieelektrisch |
Zur Einordnung der Spalte "Zulassung": Dass Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen in der Regel zulassungsfrei sind, ist unsere Einschätzung, die wir nicht an einer Primärquelle nachgeprüft haben. Ältere und neuere Anbieter-Ratgeber nennen für die berechtigten Fahrzeugklassen unterschiedliche Listen. Entscheidend ist, was dein Anbieter akzeptiert und was das UBA bescheinigt.
Wie wird gemeldet, und wie hoch ist die Prämie?
Das UBA führt für bestimmte Klassen eigene Schätzwerte: N1, N2, N3 und M3. Alle anderen zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die keine Pkw sind, etwa Motorräder, werden im Antrag unter "Andere" gemeldet. Nach der Bekanntmachung des Bundesumweltministeriums vom 10. August 2023 gilt als Schätzwert grundsätzlich 2.000 kWh, abweichend davon nur für N1, N2, N3 und M3. Daraus folgt nach unserer Lesart, dass für zulassungspflichtige E-Zweiräder der Grundwert von 2.000 kWh pro Jahr gilt. Das ist dieselbe Menge wie beim Pkw, und die Bekanntmachung nennt keinen eigenen Wert für Zweiräder. Das UBA überprüft die Werte laut Bekanntmachung jährlich.
Was Anbieter zahlen, schwankt stark. In den Daten von Voltori (Stand Oktober 2026, geprüft am 4. August 2026) ergeben sich für E-Zweiräder (Klasse "Sonstige") bei drei Anbietern Fix-Prämien zwischen 200 und 350 Euro. Ein Betrag enthält einen Neuwagenbonus von 50 Euro. Das ist eine kleine Stichprobe, die nicht für alle Anbieter gilt.
So gehst du vor
- Zulassungsbescheinigung Teil I prüfen: Steht dein Fahrzeug darin, mit amtlichem Kennzeichen?
- Antrieb prüfen: Rein batterieelektrisch, nicht Hybrid.
- Anbieter fragen, ob E-Zweiräder angenommen werden. In unserem Vergleich siehst du bei jedem Anbieter die Klassen und Prämien. Beispiele mit Zweirad-Angebot sind THG-Experten und Knauber.
- Frist beachten: bis 15. November, siehe THG-Quote 2026: Frist und Stichtage.
- Modell wählen: Fix, Flex oder Express, erklärt in Fix, Flex oder Express.
Wenn du nur ein Pedelec fährst, bekommst du keine THG-Quote. Wenn jemand in deinem Haushalt ein zugelassenes E-Auto hat, gelten die Grundlagen aus THG-Quote beantragen: Ablauf in 5 Schritten.
Typische Missverständnisse
- "Elektro heißt berechtigt." Nicht jedes elektrische Fahrzeug zählt. Entscheidend sind Zulassungspflicht und rein batterieelektrischer Antrieb.
- "Ältere Ratgeber gelten noch." Ratgeber aus den Anfangsjahren nennen teils andere Fahrzeugklassen als heutige Anbieter. Prüfe deshalb, was dein Anbieter aktuell annimmt.
- "Die Prämie ist wie beim Pkw." Zweirad-Angebote sind bei Anbietern seltener, und die Beträge in unseren Daten streuen von 200 bis 350 Euro bei nur drei Anbietern.
Dokumente und Nachweise
Für ein zulassungspflichtiges E-Zweirad gelten dieselben Nachweise wie beim Auto: Die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I muss lesbar sein, und Halter, Datum der Erstzulassung und der aktuellen Zulassung, Fahrzeug-Identifikationsnummer und Fahrzeugklasse müssen erkennbar sein. Fehlt etwas, kann das UBA den Antrag ablehnen.
Häufige Fragen
Bekomme ich für mein E-Bike eine THG-Quote?
Nein. E-Bikes und Pedelecs sind zulassungsfrei. Für zulassungsfreie Fahrzeuge gibt es laut UBA keinen Schätzwert.
Gilt die THG-Quote für den E-Roller mit 45 km/h?
Nur wenn er zulassungspflichtig ist und eine Zulassungsbescheinigung Teil I hat. Bei Rollern mit Versicherungskennzeichen ist das in der Regel nicht der Fall. Frag deinen Anbieter, bevor du Unterlagen hochlädst.
Wie hoch ist die Prämie für ein E-Motorrad?
Bei den drei Anbietern, die in unserem Vergleich E-Zweiräder führen, liegen die Fix-Prämien zwischen 200 und 350 Euro (Stand Oktober 2026). Das ist eine kleine Stichprobe.
Welcher Wert wird beim UBA für E-Motorräder angesetzt?
Nach unserer Lesart der Bekanntmachung vom 10. August 2023 der Grundwert von 2.000 kWh pro Jahr. Die Meldung erfolgt in der Kategorie "Andere". Eine ausdrückliche Aussage zu Zweirädern haben wir nicht gefunden.
Wie ist es bei S-Pedelecs?
Dazu haben wir keine verlässliche Aussage gefunden. Rückfrage beim Anbieter oder beim UBA ist sinnvoll.
Quellen
- Umweltbundesamt: FAQ zum Vollzug der 38. BImSchV (Stand 17. Juli 2025), Abschnitt E und F
- BMUV: Bekanntmachung der Schätzwerte gemäß § 7 Absatz 3 der 38. BImSchV (BAnz AT 28.08.2023 B2)
- 38. BImSchV, § 7
- Verbraucherzentrale: THG-Quote (Stand 04.03.2026)
- Voltori: Anbieterdaten THG-Quote 2026, Klasse E-Zweirad (geprüft 04.08.2026)