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E-Auto-Versicherung: Worauf du bei Akku, Kasko und Ladekabel achten solltest

Ein E-Auto versicherst du im Grunde wie einen Verbrenner. Unterschiede gibt es beim Akku, beim Ladekabel und bei den Reparaturkosten. Wir zeigen, worauf du im Tarif achten solltest, was die Versicherer zu Schäden an E-Autos sagen und wie lange E-Autos von der Kfz-Steuer befreit sind.

Inhalt
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
  3. Was beim Akku zählt
  4. Ladekabel und Wallbox
  5. Was die Versicherer zu Schäden an E-Autos sagen
  6. Leasing und gemieteter Akku
  7. Kfz-Steuer: Wie lange E-Autos steuerfrei sind
  8. Geld zurück: die THG-Prämie
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen
Hinweis:

Stand: November 2026. Keine Versicherungsberatung. VOLTORI vergleicht keine Versicherungstarife. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Versicherers.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, für E-Autos gelten dort keine Besonderheiten. Die Antriebsart allein bestimmt deinen Beitrag nicht.
  2. Der Akku ist als Fahrzeugteil in der Kasko eingeschlossen. Welche Schäden am Akku gedeckt sind, hängt vom Tarif ab.
  3. Laut GDV sind Schäden an E-Autos in der Vollkasko 15 bis 20 Prozent teurer, passieren aber 10 bis 15 Prozent seltener als bei vergleichbaren Verbrennern.
  4. Reine E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035.

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Auto gesetzlich vorgeschrieben, auch für E-Autos. Sie zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Regeln speziell für E-Autos gibt es dort nicht. Die Teilkasko deckt unter anderem Diebstahl, Brand, Sturm und Glasbruch, die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.

Für den Beitrag zählt laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) nicht die Antriebsart, sondern unter anderem die Typklasse deines Modells. Dazu kommen Merkmale wie Wohnort, Fahrleistung und dein Schadenfreiheitsrabatt.

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Was beim Akku zählt

Der Akku ist das teuerste Bauteil eines E-Autos. Als Fahrzeugteil ist er in der Kaskoversicherung eingeschlossen, welche Schäden am Akku gedeckt sind, unterscheidet sich aber von Tarif zu Tarif. Nach den Musterbedingungen des GDV ersetzt die Teilkasko zum Beispiel Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, nicht aber die Folgeschäden daran. Viele Tarife gehen darüber hinaus. Achte deshalb auf diese Punkte:

  • Schäden am Akku durch Kurzschluss, Überspannung oder Tierbiss, auch Folgeschäden
  • eine Allgefahrendeckung für den Akku, die auch Bedienfehler einschließt. Stiftung Warentest empfiehlt für E-Autos grundsätzlich eine Vollkasko mit Allgefahrendeckung.
  • eine Neupreisentschädigung für mindestens 24 Monate
  • ob beim Akku ein Abzug „neu für alt“ vorgesehen ist

Nach einem Unfall entscheidet eine Fachwerkstatt, ob der Akku repariert oder ersetzt wird. Ein Teiltausch kann laut GDV verhindern, dass aus einem Akkuschaden ein wirtschaftlicher Totalschaden wird.

Ladekabel und Wallbox

Beißt ein Marder während des Ladens ins Kabel, ist das laut dem Verbraucherportal der Versicherer ein Fall für die Vollkasko. Ob das Ladekabel auch gegen Diebstahl versichert ist, hängt vom Tarif ab, oft nur, wenn es verschlossen im Auto liegt.

Die Wallbox zuhause gehört nicht zur Kfz-Versicherung. Sie kann über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden, unter Umständen auch über die Hausratversicherung. Frag bei deinem Versicherer nach, ob sie dort eingeschlossen ist.

Was die Versicherer zu Schäden an E-⁠Autos sagen

Der GDV hat 2025 Schäden an 53 Modellpaaren aus E-Auto und vergleichbarem Verbrenner ausgewertet. In der Vollkasko sind Schäden an E-Autos im Schnitt 15 bis 20 Prozent teurer, sie passieren aber 10 bis 15 Prozent seltener. Der Abstand ist kleiner geworden: In der Auswertung davor lag der Mehraufwand noch bei 20 bis 25 Prozent.

Teurer sind vor allem die Reparaturen. Die Stundensätze für E-Autos lagen laut GDV zuletzt etwa 15 Prozent über denen für Verbrenner. In der Haftpflicht verursachen E-Autos dagegen oft weniger oder günstigere Schäden und landen deshalb häufig in einer besseren Typklasse. Einen neutralen Durchschnittsbeitrag für E-Autos veröffentlicht der GDV nicht.

Leasing und gemieteter Akku

Bei einem geleasten E-Auto verlangt der Leasinggeber meist eine Vollkasko. Ist nur der Akku gemietet oder geleast, steht die Entschädigung für den Akku dem Leasinggeber zu. Eine GAP-Deckung schließt bei Leasing die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem offenen Restwert des Vertrags, etwa nach einem Diebstahl oder Totalschaden.

Kfz-⁠Steuer: Wie lange E-⁠Autos steuerfrei sind

Reine E-Autos sind nach § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes von der Kfz-Steuer befreit. Seit 2026 gilt: Wird das Auto bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen, ist es zehn Jahre lang steuerfrei, längstens aber bis zum 31. Dezember 2035. Bei einer Erstzulassung bis Ende 2025 bleibt es damit bei den vollen zehn Jahren, bei späteren Zulassungen endet die Befreiung spätestens Ende 2035. Laut Zoll verschickt die Verwaltung geänderte Steuerbescheide im Laufe des Jahres 2026 automatisch.

Geld zurück: die THG-⁠Prämie

Die Versicherung kostet Geld, die THG-Quote bringt welches: Als Halter eines reinen E-Autos kannst du sie jedes Jahr verkaufen. Was die Anbieter aktuell zahlen, zeigt der THG-Rechner, alle Anbieter einzeln vergleichst du im Vergleich. Was dich das Laden kostet, rechnest du mit dem E-Auto-Ladekosten-Rechner aus.

Häufige Fragen

Ist die Versicherung für ein E-⁠Auto teurer?

Nicht grundsätzlich. Die Antriebsart allein bestimmt den Beitrag nicht, entscheidend sind unter anderem Typklasse, Wohnort und Schadenfreiheitsrabatt. Laut GDV sind Vollkasko-Schäden an E-Autos zwar teurer, passieren aber seltener. In der Haftpflicht landen E-Autos oft in einer besseren Typklasse.

Ist der Akku meines E-⁠Autos versichert?

In der Kasko ja, als Teil des Fahrzeugs. Welche Schäden genau gedeckt sind, etwa Folgeschäden durch Kurzschluss oder Tierbiss, hängt vom Tarif ab. Eine Allgefahrendeckung für den Akku deckt am meisten ab.

Brauche ich für mein E-⁠Auto eine Vollkasko?

Pflicht ist nur die Haftpflicht. Bei Leasing verlangt der Leasinggeber meist eine Vollkasko. Stiftung Warentest empfiehlt für E-Autos grundsätzlich eine Vollkasko mit Allgefahrendeckung.

Wer zahlt, wenn mein Ladekabel kaputt geht oder gestohlen wird?

Einen Marderbiss beim Laden zahlt laut dem Verbraucherportal der Versicherer die Vollkasko. Ob ein Diebstahl des Kabels versichert ist, hängt vom Tarif ab, oft nur, wenn es verschlossen im Auto lag.

Wie lange ist mein E-⁠Auto von der Kfz-⁠Steuer befreit?

Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 zehn Jahre lang, längstens aber bis zum 31. Dezember 2035. Das regelt § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes seit 2026.

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